Die Stadt braucht neue Wohnungen. Doch ein Vorhaben in der Brudergasse wird einfach nicht fertig. Jetzt muss eine neue Lösung her. Die Kosten für den Denkmalschutz muss in diesem Fall wohl allein der Bauherr tragen. Rechtlich ist das in Ordnung, aber gibt es hier nicht andere Möglichkeiten, fragt LT-Redaktionsleiterin Alexandra Lutzenberger.
Endlich hat die Gerüchteküche rund um das Bauobjekt Brudergasse und Vorderanger ausgebrodelt. Joachim Feller hat das Schweigen des Bauherren gebrochen, und das ist gut so. Dass die Bürger an einer Baustelle mitten in Landsberg, bei der so wenig voran geht, und auch noch Skelette aus dem 18. Jahrhundert gefunden wurden, großes Interesse zeigen, das war klar. Schlimm ist dagegen, was alles so an Gerüchten zu hören war. Und an Verdächtigungen.
Vieles ist noch unklar
Auch jetzt ist vieles noch unklar, und so manch einer bedauert vor allem die Käufer, die nun so lange auf ihre Wohnungen warten müssen. Dass der Bauherr 800.000 Euro für den Denkmalschutz (alleine) zahlen muss, ist bitter, aber so im Gesetz geregelt. Denn der alte Friedhof ist ein Bodendenkmal. Und, so die Denkmalschützer, wer in der Nähe eines alten Friedhofes baut, muss mit solchen Funden rechnen.
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