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  3. Dießen: Corona, der Ammersee und die Sache mit Eis und Fischsemmeln

Dießen
09.04.2020

Corona, der Ammersee und die Sache mit Eis und Fischsemmeln

Was dürfen Gastronomen in Zeiten von Corona? Mitnahmefähiges Essen wie Eis, Fischsemmeln und Co. sind erlaubt.
Foto: dpa

Plus Ein Gastwirt in Dießen fragt sich: Wo endet in Zeiten von Corona die Grundversorgung und wo beginnt ein Essensangebot, das Ausflügler anlockt? Für das Landratsamt und die Polizei ist der Fall klar.

Wer in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen am Ammersee einen Spaziergang unternimmt und Hunger oder Durst bekommt, muss nicht unbedingt hungrig oder durstig bleiben. Hier ein Stück Kuchen, dort eine Fischsemmel, woanders ein Eis oder ein Getränk aus der Flasche. Auch in Zeiten, in denen der Staat aus Gründen des Infektionsschutzes eigentlich haben möchte, dass die Menschen daheim bleiben, ist eine gewisse Grundversorgung für unterwegs vorhanden.

Gegenüber dem Landratsamt hat daher der Dießener Gastwirt Martin Brink („Unterbräu“) die Frage aufgeworfen: „Dienen all diese Angebote auch der Grundversorgung, die gewährleistet werden soll im Zuge des Schutzes für alle? Oder fördern sie eher den touristischen Gedanken unserer Region, denn die Leute verweilen auf Bänken, stehen zusammen und essen und trinken. Einerseits werden die Leute aufgefordert, nur für das Nötigste das Haus zu verlassen. Auf der anderen Seite ermöglichen wir luxuriöse Angebote, die den Ausflug im Freien fördern?“ Während auf der einen Seite beim Rumstehen oder auf einer Sitzbank gegessen werde, werde ein Familienpicknick beanstandet, wundert sich Brink.

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09.04.2020

"So sei der Inspektion anonym mitgeteilt worden, dass es in einer Uttinger Gaststätte, von der aus verkauft wird, Verstöße gegen die derzeitigen Beschränkungen gebe".
Die aufmerksamen Mitbürger (Denunzianten) haben Hochsaison. Wie schon von 1933-1945 und zu Zeiten der Stasi. Anonym natürlich. Widerlich!