Der Biber ist kein Freiwild
Aufruf in der Hofstettener Bürgerversammlung war nicht korrekt. Biberbauten dürfen nicht ohne Genehmigung zerstört werden. Landratsamt sucht derzeit neue Biberbeauftragte.
Sie gehören inzwischen wieder zur heimischen Kulturlandschaft, die Biber und ihre Bauten. Ebenso auffällige, aber gleichzeitig unweigerliche Konsequenzen der tierischen Bauarbeiten sind die zur Gewinnung von Baumaterial gefällten Bäume und teilweise aufgestauten oder umgeleiteten Wasserläufe, die vielen Gemeinden oder Landbesitzern durchaus Probleme bereiten können. Deshalb hat sich Hofstettens Bürgermeister Benedikt Berchtold auch beim Landratsamt die Genehmigung erteilen lassen, eine unbesetzte Höhle und einen Damm zwischen Hofstetten und Grünsink entfernen zu dürfen.
Der Wassergraben, so erklärt der Bürgermeister dem LT, diene der Gemeinde zur Straßenentwässerung. Vor allem während Starkregenereignissen habe dieser sich als äußerst hilfreich bei Überflutung von Straßen erwiesen. Nun bestand die Gefahr, dass diese Eigenschaft verloren geht, wenn dort Wasser – und das ist nun mal die Absicht des tierischen Nagers – aufgestaut anstatt abgeleitet werden würde. Im Falle Hofstettens und angesichts der zu befürchtenden Schäden in der Straßenentwässerung gab es für die Gemeinde die Freigabe, die Biberbauwerke zu entfernen.
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