Der Charakter einer Gartensiedlung soll bleiben
Bauausschuss verweigert Mehrfamilienhaus an der Hopfengartenstraße die Zustimmung. Eine Entscheidung von Tragweite.
Die Pläne, auf einem Grundstück inder Schwaighofsiedlung ein Mehrfamilienhaus zu bauen, sind beim Bauausschuss nicht auf Akzeptanz gestoßen. Dem Antrag auf Vorbescheid wurde nach einem Ortstermin an der Hopfengartenstraße einstimmig das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
Was ist der Paragraf 34 eigentlich wert, wenn es keine klaren Vorgaben zum Beispiel in Form eines Bebauungsplanes gibt? „Sie haben ein starkes Instrument in Händen“, versicherte Stadtbaumeisterin Birgit Weber, während der Referatsleiter Stadtplanung und Umwelt, Alfred Ganzenmüller, in diesem Paragrafen des Baugesetzes das Einfügungsgebot in bestehende Siedlungsstrukturen eher die Handlungsoptionen aufseiten des Bauwilligen sieht: „Der 34 ist sehr weit gefasst“, referierte er vor Ort. So seien die Baugrenzen eingehalten, das von den Anwohnern ebenfalls als unpassend monierte Flachdach zulässig.
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