Der Handel wurde ausgeschlagen
Angeklagte Putzfrau bestreitet Diebstahl. Der Amtsrichter hatte bei einem Geständnis Strafmilderung in Aussicht gestellt.
Die Aktenlage war für Richter Alexander Kessler eigentlich ziemlich klar: Ein Freispruch kam für ihn aufgrund der Beweislast eigentlich nicht infrage. Schon eher eine Verurteilung der 54-jährigen Angeklagten. Die Frau soll vor allem Schmuck und auch Bargeld im Wert von fast 4500 Euro entwendet haben: Von drei Familien in drei Gemeinden am Ammersee, bei denen sie in den Jahren 2015 und 2016 als Putzfrau tätig gewesen ist. Da die Frau aus Rumänien vor Richter Kessler und Staatsanwältin Julia Ehlert alle drei ihr zur Last gelegten Delikte überraschend abstritt, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt.
Die Geschädigten, die nicht als Zeugen geladen wurden, legten ihrerseits Beweismittel vor, die eindeutig der 54-Jährigen zugeordnet werden könnten. Bei Fall eins der Diebstähle ging es um Schmuck im Wert von etwa 4000 Euro. Dieser war nicht auf ein Mal, sondern nach und nach aus einer Wohnung verschwunden.
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