Der Zoll wird in Gaststätten fündig
Beim Thema Mindestlohn nehmen es einige Betreiber nicht so genau. So viele Fälle hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Landkreis Landsberg 2017 aufgedeckt.
Nach Information der Gewerkschaft Nahrungsmittel-Genuss-Gaststätten ermittelte der Zoll 2017 in 34 Fällen bei Betrieben im Landkreis Landsberg wegen Mindestlohn-Prellerei. Das heißt, die Beschäftigten bekommen weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde. Die Gewerkschaft verweist in ihrer Pressemitteilung dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Rosenheim.
Die Gewerkschaft fordert mehr Kontrollen
Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. Der Geschäftsführer der NGG Schwaben, Tim Lubecki, beklagt eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Rosenheimer Zolls 273 Betriebe der Branche geprüft. Allein im Landkreis Landsberg gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 198 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Lubecki weiter.
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