Dicke Luft im Heim
In einer Jugendhilfeeinrichtung gerät ein Mann mit einem Mädchen aneinander
In einer Einrichtung der Jugendhilfe im Landkreis hat es für kurze Zeit Probleme gegeben. Beteiligt waren im Wesentlichen ein minderjähriges Mädchen und ein 55-jähriger Mann. Ihm wurde vor Gericht Körperverletzung zur Last gelegt. Richter Michael Eberle verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 600 Euro – 30 Tagessätze zu je 20 Euro. Und der Mann musste offenbar froh sein, so Eberle, dass er nicht wegen Freiheitsberaubung belangt und wesentlich härter bestraft worden ist.
Die Verhandlung gestaltete sich schwierig. Im Gerichtssaal, zumindest im öffentlichen Teil, war nicht zu klären, welche Kompetenzen der Beschuldigte überhaupt hat.Wie in der Hauptverhandlung bekannt wurde, sind der Mann und das Mädchen eine Zeit lang immer wieder verbal aneinandergeraten. Der Mann bat das Mädchen aus der Küche, weil er mit ihm ein erzieherisches Gespräch führen wollte. Die Schülerin wollte zuerst nicht, weil sie den Mann nicht als „betreuende Person“ anerkannte, wie in der Verhandlung deutlich wurde. Sie ging dann doch aus der Küche, jedoch, um an dem Mann vorbei in ihr Zimmer zu laufen. Dabei, so die Überzeugung des Gerichts, habe ihr der Angeklagte, als er sich in den Weg stellen wollte, mit dem Ellenbogen gegen die Brust gestoßen.
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