Die Stadt verliert erneut
Das Oberlandesgericht weist Schadenersatzklage gegen Bank zurück. Gibt es jetzt eine Revision?
Verloren. Die Stadt muss im Derivate-Prozess eine weitere Niederlage einstecken. Auch das Oberlandesgericht München hat die Schadenersatzklage gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser abgewiesen. Das Urteil wurde am heute Morgen verkündet, ehe es beiden Parteien schriftlich zugesandt wurde. Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart reagierte enttäuscht, blieb aber auch kämpferisch. Sie wird jetzt den Stadtrat informieren, der entscheiden muss, ob die Stadt ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof anstreben soll.
Schon in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte sich abgezeichnet, dass die Stadt wie in der Verhandlung vor dem Landgericht leer ausgehen wird. Mayr-Endhart und der Anwalt der Stadt Martin Hoffschmidt hatten gehofft, mit Hilfe von Zeugenaussagen belegen zu können, dass die Bank und die die Stadt beratende Tochtergesellschaft eng verwoben waren und es häufiger zu Unregelmäßigkeiten bei Derivatgeschäften gekommen sei. Doch nur zwei der sechs geladenen Zeugen sagten aus, die anderen verweigerten ihre Aussage, weil die Staatsanwaltschaft Augsburg in der Sache gegen sie ermittelt. „Wir haben ein Beweisproblem“, sagte Mayr-Endhart gestern. Allen voran der frühere Bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil, der von 1998 bis 2005 die Rechtsabteilung der Bank leitete und kurze Zeit auch Geschäftsführer der die Stadt beratenden Tochtergesellschaft war, gab an, sich nach acht Jahren nicht mehr erinnern zu können. „Das hatten wir befürchtet“, sagt die Stadtjustiziarin. Und wie geht es jetzt weiter? Mayr-Endhart wird den Stadtrat in dessen Sitzung am 14. Dezember über das Urteil informieren und ihre Analyse vortragen. Wie bereits berichtet, geht die Stadt von einem Schaden in Höhe von rund 8,3 Millionen Euro aus. Sie hat noch die Möglichkeit, in ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zu gehen oder einen außergerichtlichen Vergleich mit der Bank anzustreben. Beide Seiten haben immer wieder betont, zu Gesprächen bereit zu sein. Die Stadt hat mittlerweile aber auch gegen die Nachfolgerin der Tochtergesellschaft Klage eingereicht. Kommt es zum Vergleich, sollen die Ansprüche der Stadt daher gegenüber Bank und Tochter geltend gemacht werden.
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