
Prozess
Die Zweifel wurden nicht ausgeräumt
Mutmaßliche Drogenkurierin wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen
Landsberg Für Staatsanwalt Marcus Paintinger war die Sache klar: Die Angeklagte (55) hat sich nach seiner Meinung des Drogenschmuggels schuldig gemacht und müsse eine empfindliche Vollzugsstrafe bekommen. Er plädierte für eine Dauer von drei Jahren und neun Monaten. Für Richter Matthias Neumann blieben jedoch Zweifel an der Schuld einer 55-jährigen Frau aus Nürnberg, die wegen Drogenschmuggels angeklagt vor dem Amtsgericht Landsberg stand: Wegen Mangels an Beweisen wurde sie letztendlich freigesprochen.
Für Verteidiger Michael Kumpfbeck war es von Haus aus „absolut ausgeschlossen“, dass seine Mandantin mit dem Drogenschmuggel am 18. Januar 2011 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg etwas zu tun haben soll. Denn es seien weder bei ihr noch bei der Durchsuchung ihrer Wohnung Drogen aufgefunden worden. Alles Friede, Freude, Eierkuchen? Oder war es nur ein böses Gerücht, dass die Angeklagte beim Besuch ihres inhaftierten Sohnes Drogen in die JVA Landsberg einschmuggeln wollte?
Im Zuge der Beweisaufnahme sagten mehrere Vollzugsbeamte der JVA als Zeugen aus, die am Tattag für den Besuchsdienst und die Kontrolle der Besucher zuständig waren. Zu Wort kamen auch Polizisten der Inspektion Landsberg und ein Kollege der Hundeführerstaffel aus Augsburg. Der war im Januar in der JVA mit dabei. Mindestens zehn Gefangene und zusätzlich 40 Besucher hielten sich, so wurde bekannt, während der Drogenkontrolle im kleinen und großen Besucherraum der Haftanstalt auf. Stopp machte der Spürhund bei seiner Runde nur ein einziges Mal: Mit seiner Nase stupste das Tier die Angeklagte mehrmals an. Bei der Frau wurden jedoch keine Drogen gefunden. In der Damentoilette hingegen schon. Die Ware war professionell verpackt in einem Hygienebeutel versteckt. Die Beschuldigte bestritt, Drogen mitgeführt zu haben. Dass der Spürhund der Polizei sie als „Schuldige“ ausgemacht habe, das führte die Frau auf ein Taschentuch mit „Mentholgeruch“ zurück.

Sicher ist, dass die Angeklagte die Damentoilette im Gefängnis aufgesucht hat, denn sie wurde beim Hineingehen und beim Herauskommen gesehen. Nicht sicher ist, ob sie die 4,5 Gramm Heroin und zehn Gramm Haschisch in einem Hygienebeutel professionell verstaut hat, ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen. Oder ob es eine andere Person war. Vollzugsbeamte der JVA wiesen darauf hin, dass diese Toilette nur vom Personal des Hauses und von Besucherinnen aufgesucht werden könne.
Häftlinge, wie zum Beispiel der Sohn der Beschuldigten, könnten sich keinen Zutritt zur Damentoilette verschaffen: „Wenn die Angeklagte die Drogen wirklich an ihren Sohn übergeben wollte, hätte es schon wesentlich bessere Möglichkeiten gegeben“, erklärte der Vorsitzende Richter. Und wenn die Frau den Stoff hätte entsorgen wollen, da sie von der Kontrolle mit dem Drogenspürhund überrascht wurde, hätte sie die Drogen ja anschließend einfach über die Klospülung verschwinden lassen können, meinte Neumann.
Daher sprach er die angeklagte Frau frei, wies aber ausdrücklich darauf hin, dass auch an ihrer Unschuld Zweifel zurückgeblieben seien. (eh)

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