Die letzte Ruhestätte wird deutlich teurer
Die Gemeinde Obermeitingen verdoppelt zum Teil die Preise
Um die überarbeitete Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie eine neue Gebührensatzung ging es jetzt im Gemeinderat Obermeitingen. In der Zustimmung zur Friedhofssatzung herrschte Einigkeit, doch über die neu festzulegenden Gebühren wurde diskutiert. Denn die neue Satzung sieht eine Verdoppelung der Gebühren vor: Für das Einzelgrab 400 Euro (bisher 200 Euro), für das Familiengrab 700 Euro (bisher 350 Euro). Eine Urnennische mit einer Ruhezeit von zehn Jahren soll sogar statt bisher 200 Euro nun 500 Euro kosten.
Neu in die Satzung aufgenommen wurde das Urnengrab für 350 Euro. Für die Gräber beträgt die Ruhezeit 20 Jahre, bei Gräbern von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr zehn Jahre. Mathias Dießner (Unabhängige Bürgerliste) und Gottfried Riedmiller (Freie Wählergemeinschaft) sprachen sich gegen eine derartig drastische Erhöhung aus.
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