Antrag auf Lärmschutzverordnung findet in Dießen kein Gehör
Plus Zwei Bürger wollen mehr Vorschriften gegen Rasenmäher, Laubbläser & Co. Warum der Dießener Gemeinderat aber gegen zusätzliche Regeln ist.
Beim Stichwort Lärmschutz mag man in Dießen zunächst vor allem an den Verkehrslärm an manchen Straßen denken. Um diesen ging es jedoch in einem Antrag zweier Bürger auf Erlass einer gemeindlichen Lärmschutzverordnung nicht. Die Antragsteller hatten eher Rasenmäher, Heckenscheren und Laubbläser im Blick. Der Wunsch stieß jedoch – um im Bild zu bleiben – in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf taube Ohren.
Den Antragstellern, das ging aus der Sitzungsvorlage hervor, gehen die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen nicht weit genug. Deren Vorschriften gelten nur für die Nachtstunden von 20 bis 7 Uhr und für Sonn- und Feiertage. Während der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr und am späten Nachmittag beziehungsweise frühen Abend von 17 bis 20 Uhr dürfen nur besonders laute Geräte nicht betrieben werden. Darunter sind beispielsweise Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser und -sammler zu verstehen.
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