Dießen: Steht das Gewächshaus in St. Martin in Hädern auf der Kippe?
Plus Bislang machte der Markt Dießen kaum einen Stich gegen die Bauvorhaben in St. Martin in Hädern. Jetzt könnte das Verwaltungsgericht die Dinge anders als bisher sehen.
Schlechte Karten hatte dieses Mal der Eigentümer des Anwesens in St. Martin in Hädern südlich von Dießen: Am Donnerstag wurde wieder einmal eine strittige Bausache vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Er hatte unter anderem gegen eine Rückbauanordnung und Nutzungsuntersagung des Landratsamts für einen Teil eines Gewächshauses geklagt. Das Gericht traf zwar noch keine Entscheidung, der Vorsitzende der Kammer, Johann Oswald, deutete aber an, dass sich die Angelegenheit für den Kläger möglicherweise noch ungünstiger entwickeln könnte.
Seit rund einem Jahrzehnt sehen sich der Eigentümer von St. Martin in Hädern und Vertreter von Gemeinde und Landratsamt regelmäßig vor dem Verwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof. Das immer wieder kehrende Thema ist dabei, in welchem Maß in dieser Außenbereichslage mit schönem Blick auf den Ammersee gebaut werden darf. So ging es früher bereits um die Frage, inwieweit das dortige alte Wohnhaus umgebaut werden durfte, ein weiterer Streitpunkt war, ob es sich bei den Baumaßnahmen an einem Stadel um eine Sanierung oder einen Neubau handelte. Seit Jahren beschäftigt auch ein Gewächshaus Verwaltung und Justiz. Ein solches ist in St. Martin in Hädern 2014 errichtet worden. Nun ging es wieder um genau dieses Gebäude. Denn der Bauherr hatte das Gewächshaus teilweise anders als nach der Baugenehmigung errichtet. Konkret geht es zum Beispiel darum, dass das Gebäude an der Südseite um 75 Zentimeter höher errichtet wurde. Ein anschließend eingereichter Änderungsantrag wurde vom Landratsamt abgelehnt. Außerdem wurde der Bauherr aufgefordert, das Gebäude auf das genehmigte Maß zurückzubauen. Dagegen klagte er.
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