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  3. Dießen: Strandbad: Badegäste müssen Schlüssel abgeben

Dießen
25.09.2018

Strandbad: Badegäste müssen Schlüssel abgeben

Die Schlüssel, mit denen rund 300 Bürger aus Dießen begünstigt das Strandbad nutzen dürfen, müssen abgegeben werden.
Foto: Julian Leitenstorfer

Künftig dürfen die Besucher nur noch während der Öffnungszeiten ins Strandbad St. Alban. Warum sich die Marktgemeinde zu diesem Schritt entschlossen hat.

Wer eine öffentliche Einrichtung betreibt, haftet immer auch für die Sicherheit und Unversehrtheit deren Nutzer. Er hat die Kontrollpflicht und die Aufsichtspflicht. Und weil im Fall eines öffentlichen Bades ganz besonders hohe Anforderungen gelten, sind die Konsequenzen im Fall einer Verletzung dieser Pflichten besonders schwerwiegend. Daher hat der Gemeinderat in Dießen, nachdem er einen Juristen konsultiert hatte, gegen drei Stimmen beschlossen, ausgegebene Zugangsschlüssel für das Strandbad St. Alban wieder einzufordern. Mit den Schlüsseln konnte bisher das Gelände außerhalb der regulären Öffnungszeiten betreten werden. Gleichzeitig ließ sich Bürgermeister Herbert Kirsch (Dießener Bürger) beauftragen, ein Alternativ-Konzept zu erarbeiten, das etwa eine verlängerte Öffnungszeit des Strandbades zur Folge haben könnte.

Eine unpopuläre Maßnahme

„Ich weiß, das ist eine unpopuläre Maßnahme“, erklärte der Bürgermeister nach dem Vortrag des Fachanwalts Winfried Folda. Doch der Strafrechtler hatte keinen Zweifel daran gelassen, dass die Gemeinde, allen voran der Bürgermeister und sein erster Beamter, Geschäftsstellenleiter Karl-Heinz Springer, hafte – selbst wenn man sich von jedem der Schlüssel-Inhaber eine Haftungsfreistellung unterschreiben hat lassen. Folda hatte die strafrechtliche Haftung der Gemeinde zum Beispiel bei einem Unfall in dem Bad außerhalb der regulären Öffnungszeiten geprüft. Sein Fazit: „Es gibt eine besondere Aufsichtspflicht für besonders risikoreiche Einrichtungen wie Spielplätze oder in besonderem Maße Bäder.“ Es reiche auch nicht aus, wie von Georg Stadler (CSU) nachgefragt, die Aufsichtspflicht an Personen weiter zu delegieren. Man könne sich als Gemeinde nicht ganz freimachen. Selbst wenn das Strafrecht nicht mehr greifen würde, sei immer noch eine Ordnungsstrafe in erheblicher Höhe möglich.

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