Discoschläger streckt Barkeeperin nieder
Plus Ein 31-Jähriger rastet in einer Landsberger Diskothek völlig aus. Vor Gericht zeigt er sich alles andere als einsichtig und muss nun tief in die Tasche greifen.
Weder Einsicht noch Reue hat ein 31-jähriger Angeklagter vor dem Landsberger Amtsgericht am Dienstag gezeigt. Im Gegenteil: Er dachte überhaupt nicht daran, die ihm in einer Diskothek in Landsberg zur Last gelegten Taten – vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen, versuchte Körperverletzung, mehrere Beleidigungen und eine Drohung – einzuräumen. Damit kam er jedoch nicht durch.
Der Mann hatte einen Strafbefehl über 4800 Euro – 120 Tagessätze zu je 40 Euro – erhalten und dagegen Einspruch erhoben. Richter Michael Eberle folgte in seinem Urteil vielmehr einem Vorschlag von Nebenkläger-Anwalt Joachim Feller. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Geldauflage und sprach der Barkeeperin ein Schmerzensgeld zu.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.