Norwegerhaus bleibt vorerst stehen
Die Gemeinde Eching kämpft weiter und will gegen den Bescheid des Landratsamtes klagen. Jetzt ist das Gericht gefragt, das über die Rechtmäßigkeit einer Satzung entscheiden muss.
Die Entscheidung über die Zukunft des Norwegerhauses in Eching hat sich wieder ans Gericht verlagert. Wie Bürgermeister Siegfried Luge in der jüngsten Gemeinderatssitzung sagte, hat das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung Anfang Juni mit 9:1 Stimmen beschlossen, gegen den Bescheid des Landratsamtes zu klagen. Die Kreisbehörde hat, wie berichtet, die von der Gemeinde erlassene Außenbereichssatzung „südlicher Kaaganger“ beanstandet und gefordert, sie wieder aufzuheben. Geht es nach dem Landratsamt, muss das Norwegerhaus abgerissen werden.
Die Außenbereichssatzung umfasst den Bereich mehrerer Villengrundstücke am südlichen Ende des Kaagangers. Dort befindet sich auch das wegen seines skandinavischen Stils „Norwegerhaus“ genannte Gebäude. Einst stand es unter Denkmalschutz, es wurde jedoch von Eigentümer Dieter Claus Vogt so verändert, dass die Denkmaleigenschaft erlosch. Somit galt das Gebäude als Schwarzbau im Außenbereich, das Landratsamt forderte 2007 den Abriss. Seitdem wird juristisch und planungsrechtlich bezüglich des Gebäudes gestritten.
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