Eching will sich nicht dreinreden lassen
Norwegerhaus: Gemeinde kontert Beanstandung. Jetzt ist wieder das Landratsamt an der Reihe
Die Gemeinde Eching beharrt auf ihrer Außenbereichssatzung „Südlicher Kaaganger“. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde die rechtsaufsichtliche Beanstandung der Satzung durch das Landratsamt behandelt. Die Behörde ist der Meinung, dass sich das Instrument Außenbereichssatzung auf die dort bestehende Situation nicht anwenden lässt und verlangt die Aufhebung der Satzung. Dr. Gerhard Spieß, der in dieser Sache die Gemeinde vertritt, ist da anderer Meinung, für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht greifen die gegen die Satzung vorgebrachten Argumente des Landratsamtes nicht.
Der Auslöser für den Erlass der Satzung, das Norwegerhaus, ist in diesem Zusammenhang kein Thema. Das Landratsamt verlangt den Abriss des von dem Maler Beat Wieland 1900 gebauten Hauses. Der Eigentümer hatte es in den vergangenen Jahren so stark verändert, dass der Denkmalschutz erloschen war. Die Landsberger Behörde hatte das Haus im Süden der Kaagangerstraße daraufhin als Schwarzbau gewertet und eine Beseitigungsanordnung erlassen. Die Gemeinde hatte wiederum mit dem Erlass einer Außenbereichssatzung reagiert. Um die bestehenden Gebäude sind enge Bauräume dargestellt.
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