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Baurecht
08.10.2016

Ein Kompromiss macht’s möglich

Die Besitzer eines Grundstücks in der Leitenbergstraße in Alt-Kaufering dürfen nun doch auf dem Areal einer ehemaligen Hofstelle bauen.

Häuslebauer in Alt-Kaufering haben im zweiten Anlauf Erfolg. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre

Die Besitzer eines Grundstücks in der Leitenbergstraße in Alt-Kaufering können sich freuen. Sie dürfen im zweiten Anlauf nun doch auf dem Areal einer ehemaligen Hofstelle bauen und das alte Gebäude abreißen. Und das, obwohl der Marktgemeinderat im März eine Veränderungssperre für den Bereich erlassen hatte. So eine Sperre beinhaltet unter anderem, dass keine Gebäude abgerissen werden dürfen und große bauliche Veränderungen tabu sind. Der Gemeinderat gab jetzt aber grünes Licht für eine Ausnahme von dieser Sperre.

Wie berichtet, hatte das Gremium im März nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich für den Erlass einer solchen Veränderungssperre und gegen die Bauvoranfrage in der Leitenbergstraße abgestimmt. Die Bauwerber wollten damals auf dem Areal, auf dem einige Monate zuvor ein altes Gehöft abgebrannt war, ein neues Gebäude mit sechs Wohneinheiten und Garagen errichten. Die alte Hofstelle sollte abgerissen werden, so die damaligen Pläne.

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