Ein grüner Ampelpfeil, eine falsche Aussage und eine saftige Strafe
Kuriose Verhandlung vor dem Amtsgericht Landsberg: Wie ein Mann seinen Rechtsanwalt vor einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro bewahren wollte. Jetzt wird er kräftig zur Kasse gebeten.
Teuer zu stehen kommt einem 52-jährigen Mann eine Falschaussage, die er im April vor dem Landsberger Amtsgericht gemacht hatte. In dem Bußgeldverfahren ging es damals um 70 Euro. Für diese falsche Aussage (uneidlich) muss der Mann nun 5400 Euro bezahlen.
Ausgangspunkt der jetzigen Verhandlung vor dem Amtsgericht war eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die ein 60-jähriger Rechtsanwalt im September 2017 begangen hatte. Dieser sei, wie zwei Polizeibeamte beobachteten, an einer roten Ampel mit rechts daneben angebrachtem grünen Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher anzuhalten. Der 52 Jahre alte Bekannte des Anwalts hatte damals jedoch ausgesagt, dass dieser zwei Mal mit seinem Pkw angehalten habe, bevor er abbog. Die Aussage des 52-Jährigen nutzte dem Anwalt damals jedoch nichts, er musste ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro bezahlen.
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