Eine Frage blieb offen
Ob der Angeklagte, 32, Heroin geraucht hat, das konnte im Strafprozess vor dem Schöffengericht nicht geklärt werden. Er wurde trotzdem zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung für drei Jahre verurteilt: Wegen unerlaubtem Erwerb und Handel mit Marihuana.
Der Mann räumte die Tat ein. Wie er sagte, habe er sich selbständig machen wollen. Und in das Vorhaben viel Geld gesteckt. Zu viel: Denn eines Tages sei er mehr oder weniger pleite gewesen. Um finanziell auf die Beine zu kommen, soll er sich 400 Gramm Marihuana beschafft haben. Für 3000 Euro. Nach seinem Plan wollte er den größten Teil des „Grases“ für 9,50 Euro pro Gramm verkaufen. Für 7,50 Euro hatte er eingekauft. Das übrige Rauschgift soll für den Eigenkonsum gewesen sein. Geschätzt dürften das nach seiner Darstellung 20 Gramm pro Monat gewesen sein. Der Zufall wollte es anders: Eines Tages, es war im Juni 2016, bekam der Mann überraschend Besuch von der Polizei. Die Beamten ermittelten wegen einer anderen Strafsache.
Beim Durchsuchen der Wohnung stießen sie auf 250 Gramm Marihuana. Außerdem fanden sie 1435 Euro vor. Wie viel der Angeklagte von den restlichen 150 Gramm selbst konsumiert, und wie viel er an den Mann gebracht hat, wurde in der Hauptverhandlung nicht bekannt. Er hatte keine Probleme, seine „Drogenkarriere“ im Gerichtssaal zu schildern: Mit 16 Jahren habe er angefangen, im März vergangenen Jahres Schluss gemacht. Einer der Gründe: Seine Partnerin habe ihm „das Messer auf die Brust gesetzt“. Und gedroht, ihm davonzulaufen, wenn er das Kiffen nicht sein lasse.
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