Einer, der sich sonst mit allen anlegt
Warum sich der stadtbekannte Rollstuhlfahrer vor dem Amtsgericht recht kleinlaut gibt
Haben die acht Tage hinter Gittern dem 80-jährigen Rollstuhlfahrer, der Anfang Januar einen Prozesstermin vor dem Amtsgericht geschwänzt hatte, die Augen geöffnet? Es schien so in der neu angesetzten Hauptverhandlung: Denn der Mann, „der sich mit allen anlegt, die es mit ihm zu tun haben“, so Richter Michael Eberle, riskierte keine „große Lippe“. Er gab sich ziemlich kleinlaut. Zur Anklage sagte er nichts. Gesprächig wurde er erst bei seinem Schlusswort, als das Urteil von Richter Michael Eberle bevorstand: „Ich bitte Sie, mir keine Gefängnisstrafe zu geben. Denn ich liebe meinen Hund. Wenn ich den verliere, dann überlebe ich nicht“, kündigte der Schwerbehinderte an.
Seinen vierbeinigen Liebling, der auf den Namen „Elvis“ hört, durfte der Angeklagte Stunden später aus dem Tierheim abholen. Und die Rückkehr in die Justizvollzugsanstalt wurde dem 80-Jährigen erspart: Durch eine Haftstrafe von sieben Monaten, die er nicht absitzen muss. Sie wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt: „Jetzt reicht es, eine weitere Bewährung wird es dann nicht mehr geben“, kündigte der Richter dem Mann an, der fünf Vorstrafen auf dem Kerbholz hat.
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