Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Igling: Einfach fahrlässig

Igling
21.10.2017

Einfach fahrlässig

Ein Kommentar von Thomas Wunder.
Foto: Julian Leitenstorfer

Der Luibach bei Igling wird geräumt. Dabei sterben zahlreiche Fische und Krebse. Wie wird darauf reagiert? Ein Kommentar.

Was tun wir Menschen nicht alles, um Tieren zu helfen. Wir stellen Krötenschutzzäune auf, häufen Laub auf, damit Igel darunter Schutz finden, oder füttern im Winter Singvögel. Die Gemeinde Igling hat zum Beispiel überlegt, in der Wasserreserve am Stoffersberg Nistplätze für Fledermäuse zu schaffen. An anderer Stelle ist der Bauhof der Gemeinde alles andere als tierlieb vorgegangen. Unsere Zeitung hat ausführlich darüber berichtet. Dass man es bei der Räumung des Luibachs übertrieben hat, steht außer Frage. Bürgermeister Först gelobt Besserung.

Wird schon nicht mehr vorkommen

Landratsamt und Polizei geben sich damit zufrieden. Wird schon nicht mehr vorkommen, lautet die Devise. Derweil dürfte die Aktion in Igling kein Einzelfall sein. Das Landratsamt hat zuletzt mehrere Bescheide erteilt, damit Gemeinden Bäche und Gräben räumen dürfen. Ob das ordnungsgemäß gemacht wird, wird nicht überprüft. Und wenn dann doch Anzeige erstattet wird, dann reicht es eben aus, Besserung zu geloben. Klar, bei Verstößen gegen den Tierschutz muss eine klare Absicht zu erkennen sein. Die sollte man den Bauhofmitarbeitern nicht unterstellen. Es geht aber um Fahrlässigkeit. Im Zivilrecht gibt es die einfache Fahrlässigkeit, wenn zum Beispiel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Bei der Räumung des Luibachs fehlte es aber an jener Sorgfalt.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.