Einige Räte sind persönlich betroffen
Die Gemeinde Hurlach will einen Innerörtlichen Bebauungsplan aufstellen. Aber das ist gar nicht so einfach
Für die Gemeinde Hurlach wird ein Innerörtlicher Bebauungsplan ausgearbeitet. Den Auftrag dafür erhielt auf Beschluss des Gemeinderats ein Memminger Planungsbüro – Kosten 75000 Euro. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden, wie Bürgermeister Wilhelm Böhm annimmt, wohl zwei Jahre vergehen. In der jüngsten Hurlacher Gemeinderatssitzung stellte Architekt Bernd Munz einige Kriterien eines solchen Plans sowie eine ungefähre Zeitschiene vor.
Ein Aufstellungsbeschluss soll dann möglichst in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen gefasst werden. Eine nicht ganz einfache Vorarbeit hatten Böhm und Munz bereits geleistet: Wird der Innerörtliche Bebauungsplan als ein Werk beschlossen, dann können nur drei Mitglieder des Gemeinderats mitstimmen, weil sie oder Verwandte keine Grundstückseigentümer innerhalb des Plans sind. Viel zu wenig – bei zwölf Gemeinderäten plus Bürgermeister müssten es mindestens sieben Stimmberechtigte sein, hieß es. Also haben Bürgermeister und Planer versucht, den Plan so zu teilen, dass jeweils acht Gemeinderäte stimmberechtigt sind. Die gedachten Grenzen könnten allerdings, wie Bürgermeister Böhm erläuterte, noch verändert werden. Ist der Aufstellungsbeschluss gefasst, sollten laut Munz eine Projektgruppe gebildet und Arbeitskreise eingerichtet werden. In diesen Gremien werden die Kriterien durchgegangen und Festsetzungen erarbeitet. Darauf folgt die Einbeziehung der betroffenen Bürger.
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