Zwei Windräder bei Hofstetten
Anträge gehen zuerst ans Landratsamt, dann an die Gemeinde
Hofstetten Besonders viele Zuhörer hatten die Tagesordnungspunkte 5 und 6 am Mittwoch zur Sitzung des Hofstettener Gemeinderates in die „Alte Post“ gelockt: Eine Bürgerin hatte Anträge auf Errichtung von zwei Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt. Die Bürger wurden jedoch enttäuscht: Am Tag der Sitzung stellte sich heraus, dass diese Anträge nicht bei der Gemeinde, sondern beim Landratsamt gestellt werden müssen.
Er habe nachgefragt, wie es um das Standortgutachten des Landkreises bestellt sei, sagte Bürgermeister Benedikt Berchtold, und dabei von der Rechtslage erfahren.
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