Erdrückend oder erlaubt?
Der Denklinger Gemeinderat lehnt ein dreigeschossiges Gebäude in Hanglage erneut ab. Das Landratsamt sieht das ganz anders
Als „rücksichtslos“ und „unzumutbar“ gegenüber den Nachbarn betrachtet die Gemeinde Denklingen ein geplantes Bauvorhaben am Burghart. Das Gebäude mit drei Vollgeschossen und sechs Wohnungen erscheint der Kommune zu „massiv“ und „erdrückend“. Mehrmals hat der Gemeinderat das Wohnhaus, das in einer relativ steilen Hanglage entstehen soll, bereits abgelehnt: Doch das Landratsamt sieht die Sache anders.
In der jüngsten Sitzung hatten die Räte die Bauvoranfrage erneut auf dem Tisch – und versagten auch diesmal wieder das gemeindliche Einvernehmen, da sich das Gebäude nicht in die Umgebung einfüge. Und dies nicht nur in Bezug auf Nutzungsmaß, Standort und Bauweise, sondern auch aufgrund des Gebots der Rücksichtnahme. Dabei sieht die Gemeinde besonders die unmittelbaren Nachbarn beeinträchtigt.
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