Wenn der Richter das Maßband zückt
Anlieger mussten Straßenausbau nachträglich bezahlen und wehren sich dagegen. Das Verwaltungsgericht tagte vor Ort.
Richter brüten meist über Akten, sichten vielleicht noch Fotos, in der Regel aber alles weitab vom eigentlichen „Tatort“. Verwaltungsrichter haben dagegen die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild zu machen. Und so wunderte sich jetzt wohl so mancher Erpftinger über eine Gruppe von Personen, die sich recht auffällig durch den Ort bewegte, mit dem Maßband Straßenbreiten ermittelte und aus verschiedenen Blickwinkeln Straßenverläufe festzulegen versuchte. Warum das alles? Weil etliche Anlieger der Hauptstraße, der Moosstraße sowie der Unteren Ringstraße und des Bronner Wegs Widerspruch gegen von der Stadt erhobene Straßenausbaubeiträge eingelegt haben und darüber nun verhandelt wurde. Noch ohne Ergebnis, dafür aber mit einer deutlichen Tendenz.
Ende August 2007 war in den betroffenen Straßen mit Bauarbeiten zum Hochwasserschutz begonnen worden, im Jahr darauf wurden sie mit Verzögerung beendet. Seither kann das Wasser bei einem Anschwellen des Luibachs in einen Kanal abgeleitet werden. Dass die Anlieger Beiträge für den Straßenausbau zahlen müssen, wurde in der Verwaltung übersehen. Erst der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wies die Stadt Anfang 2013 auf dieses Versäumnis hin. Ende des gleichen Jahres erhielten die Anlieger den entsprechenden Bescheid mit der genauen Beitragssumme.
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