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Baurecht
11.08.2014

Es bleibt bei sieben Wohnungen

Keine Ausnahme für seniorengerechte Apartments in Geltendorf

Keine neun, aber sieben Wohnungen dürfen in einem Haus in der Eichenstraße in Geltendorf gebaut werden. Dass dort ein Mehrfamilienhaus situiert ist, ist schon im Bebauungsplan geregelt. Die Festsetzungen fordern jedoch, dass pro Wohnung 100 Quadratmeter Grund vorhanden sein müssen. Will der Bauherr dort neun seniorengerechte Wohnungen unterbringen, braucht er eine Befreiung von dieser Regel.

Dies wurde ihm in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit 10:8 Stimmen verweigert. Horst Kürschner (Grüne) hatte Bedenken gegen so viele Wohneinheiten, da es sich dort um eine ruhige Wohngegend handle. Thomas Stoklossa (UB) kritisierte, dass es dort hauptsächlich Einfamilien- und Doppelhäuser gebe. Das Mehrfamilienhaus passt für ihn da nicht rein, sieben Wohnungen seien ausreichend. „Die Anwohner sind dagegen“, so Stoklossa. Und er fürchtet, dass es ein bis zwei Autos pro Wohnung gibt, sollten die Wohnungen nicht nur an Senioren verkauft werden. Eingehalten werden muss auf jeden Fall die Stellplatzsatzung.

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