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Prozess
14.09.2019

Fahrerflucht und falsche Titel werden teuer

Ex-Rechtsanwalt wehrt sich gegen Strafbefehl. Vor Gericht kommt er damit nicht durch

Mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 9000 Euro – 90 Tagessätze zu je 100 Euro – kam ein 69-jähriger Ex-Anwalt vor dem Landsberger Amtsgericht nicht durch. Nach dem Urteil von Richter Michael Eberle wurde die Sache für den Mann, dem Fahrerflucht und Missbrauch von Berufsbezeichnungen vorgeworfen wurde, sogar noch etwas teurer. Auch auf seinen Führerschein muss der Mann weiter verzichten.

Ausgangspunkt der Gerichtsverhandlung war ein Verkehrsunfall im Februar: Da krachte es an der Einmündung der Carl-Friedrich-Benz- in die Augsburger Straße in Landsberg, und zwar dort, wo der grüne Pfeil das Abbiegen nach rechts in die vorfahrtsberechtigte Straße erlaubt, wenn es der Verkehr zulässt. Das war aber nicht der Fall. So musste ein 36-jähriger Pkw-Lenker beim Abbiegen plötzlich abbremsen und sein „Hintermann“, der Angeklagte, auch. Der fuhr auf die Stoßstange auf und verursachte einen Sachschaden von 3500 Euro. Der Schaden wurde zwar von der Versicherung übernommen. Trotzdem ärgerte sich der 36-Jährige maßlos. Denn der Mann, der gegen seinen Pkw geraten war, beschimpfte ihn als den „schlechtesten Autofahrer Landsbergs“. So schildert es der 36-Jährige vor Gericht: Er habe sein Autofenster heruntergekurbelt, seinen Namen aber nicht genannt und sei dann einfach davongefahren.

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