Neuer Lebensraum für Uhu und Co. in Finning
Die Kiesgrube bei Unterfinning wird rekultiviert. 50.000 Minuspunkte auf einem ökologischen Konto sind auszugleichen.
Wer Kies abbaut, muss auch die Rekultivierung einer ausgebeuteten Grube planen. Dazu gibt es seit rund 20 Jahren Vorgaben zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Der Verursacher von Eingriffen ist demnach zum Ausgleich der Beeinträchtigungen verpflichtet. Man könnte es auch als eine Art von Ablasshandel bezeichnen, sagte dazu die Landschaftsarchitektin Katrin Mohrenweis aus Waal, die die Gemeinde Finning in Sachen Rekultivierung berät. Sie stellte den Gemeinderäten jetzt verschiedene Konzepte für die Kiesgrube nördlich von Finning vor.
Die Genehmigung ist abgelaufen
Abbaustellen dürften nicht „ewig“ offen sein, sagte Mohrenweis. Normal betrage die Frist für den Abbau zwölf Jahre. Der Ausgleich müsse schrittweise erfolgen und nicht erst am Ende der Abbaufrist. Diese Regelung gelte gleichermaßen für Gemeinden und gewerbliche Kiesgrubenbesitzer. In Finning besteht bezüglich der Kiesgrube Handlungsbedarf. Die Genehmigung ist abgelaufen und muss neu beantragt werden. Dem Antrag muss ein Rekultivierungskonzept beigefügt werden. Dieses fußt auf einem nicht ganz einfachen Rechenmodell, das in der Kompensationsverordnung geregelt ist. Dabei muss man sich den Eingriff wie ein Schuldenkonto, mit Minuspunkten bewertet, vorstellen, das durch Pluspunkte auszugleichen ist. Konkret handelt es sich in Finning um 50.000 Punkte. Pluspunkte können durch ökologische Verbesserungen erreicht werden, dazu zählen Hecken, extensive Grünflächen oder Streuobstwiesen. Eine solche hat die Gemeinde 2019 auf 3500 Quadratmetern angelegt und will sie mit auf die „Haben-Seite“ einbringen.
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