Folgt auf die Ablehnung eine Klage?
Im Gemeinderat wollen sich nicht alle mit dem Bescheid des Landratsamts zur Güterhalle abfinden. Es wird Kritik an Bürgermeister Herrmann geübt.
Die Entscheidung des Landratsamtes, dass der zum Bahnhof gehörende denkmalgeschützte Güterschuppen nicht abgerissen werden darf, führte in der jüngsten Schondorfer Gemeinderatssitzung zu einer emotionalen Debatte. Auslöser war ein CSU-Antrag, der in der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „3. Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte, Projektbeschluss“ behandelt werden sollte.
Martin Wagner (CSU) ging in seiner Rede nicht konkret auf den Antrag der CSU-Fraktion ein. Das Ziel sei gewesen, „den Ball ins Rollen zu bringen“ und den Bürgerwillen, den Schuppen zugunsten einer Verbesserung der Verkehrssituation für Schüler, für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Senioren abzubrechen, umzusetzen. Das Bürgervotum sei zwar nicht mehr rechtlich, aber moralisch bindend, meinte er. Seit zweieinhalb Jahren sei nichts passiert, kritisierte er Bürgermeister und Verwaltung. Dass nun eine Entscheidung vom Landratsamt kommt, bevor über den Antrag diskutiert werden konnte, lastete er Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) an. Auch, dass auf der Tagesordnung zur Sitzung nicht klar erkennbar gewesen sei, um was es geht, kritisierte er. Eine „sehr unschöne Aktion“, die ihn ärgere und traurig mache, sagte Wagner.
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