Frau wird beim Schlichten niedergestreckt
Das Verfahren wegen eines Faustschlags wird gegen eine Geldauflage eingestellt
Hat der Angeklagte eine junge Frau, 20, an einer Disco im Juni 2016 absichtlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen oder nicht? Da diese Frage vom Landsberger Amtsgericht nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wurde das Verfahren gegen den Mann vorläufig eingestellt. Er muss der Frau bis 30. April ein Schmerzensgeld von 1000 Euro bezahlen. Weitere 2000 Euro hat er bis Ende Mai dieses Jahres an die Förderstätte Perspektive München – das ist eine Einrichtung für Schwerstbehinderte – zu entrichten.
Der Mann war wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Dieser Vorwurf ließ sich in der Hauptverhandlung jedoch nicht aufrechterhalten. Denn nach Meinung von Richter Alexander Kessler und dem Vertreter der Anklage gab es zu viele Ungereimtheiten in den Aussagen des 35-Jährigen und der Zeugen.
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