Ist die Bulldogge Snickers ein Kampfhund?
Plus Hundebesitzerin Astrid Behrens ärgert Vorgehen der VG Fuchstal, als sie ihre Bulldogge Snickers anmelden will. Was Bürgermeister Erwin Karg zu dem Fall sagt.
Die Freude war groß bei Astrid Behrens und Daniel Patecky, als sie Snickers als Welpen zu sich holten, doch was bei der Anmeldung der Old English Bulldog folgte, ärgert sie noch immer. Im Mittelpunkt des Konflikts mit der VG Fuchstal stand die Frage, ob es sich bei Snickers um einen Kampfhund handelt und ob das Vorgehen der Verwaltung angemessen war.
Die Gemeinde stufte den Hund zunächst als American Bulldog Mixe ein und urteilte, dass auch Eigenschaften eines Kampfhundes vorliegen. Eine Einschätzung, die Behrens nicht nachvollziehen kann. „Unser Snickers ist ein Familienhund und nachweislich in den vergangenen drei Generationen nicht gekreuzt worden.“ Die Hundebesitzer erhielten zudem die Auflage, den Hund an der Leine zu führen, bis ein Wesenstest erfolgt sei. „Der kann aber erst mit 18 Monaten durchgeführt werden. Eine Befreiung von der Kampfhundeverordnung sei möglich, wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger bescheinigt, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist, informierte die Verwaltung weiter.
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