Geldbuße wegen größerer Gaube
Der Eigentümer eines Landsberger Altstadthauses muss blechen. Der Bauausschuss statuiert damit ein Exempel.
Das wird teuer für den Eigentümer eines Landsberger Altstadthauses. Der Bauausschuss hat ihn jetzt zu einer Geldbuße von 500 Euro verdonnert und damit ein Zeichen gesetzt. Bauliche Abweichungen bei Sanierungsmaßnahmen in der Altstadt werden in Zukunft wohl rigoroser geahndet. Das wurde bei einigen Wortmeldungen in der Ausschusssitzung deutlich.
Das Denkmalamt sieht kein Problem
Was war genau passiert? Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer eine nachträglich eingebaute Dachgaube um 60 Zentimeter länger und 30 Zentimeter höher gebaut als in den ursprünglichen Planungen genehmigt. Das Haus im Klösterl verfügt im zweiten Obergeschoss eine 4,30 Meter lange und 2,90 Meter hohe Gaube. Nicht nur die städtische Bauverwaltung, sondern auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte sich mit der Gaube, die Ende 2015 genehmigt worden war, befasst. Ihrer Ansicht nach liegt keine Beeinträchtigung des Altstadtensembles vor, zudem sei der Gebäudeteil von der Straße aus nicht wahrnehmbar.
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