Geldstrafe und Berufsverbot für Landwirt wegen Tierquälerei
Ein Landwirt aus Rott darf zwei Jahre lang keine Tiere mehr halten und betreuen. Zudem wurden er und die Hofbesitzerin zu Geldstrafen verurteilt. Sie wollen aber in Berufung gehen.
Wegen Tierquälerei in 15 Fällen wurden der 54-jährige Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs in Rott und die 89-jährige Besitzerin des Anwesens zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 8100 Euro und einem zweijährigen Berufsverbot für die Haltung und Betreuung von Tieren verurteilt.
Vorläufiger Schlussstrich im Tier-Drama: Landwirte wollen Berufung
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Zwiener sah es als erwiesen an, dass in den vergangenen beiden Jahren 15 Tiere auf dem Hof unter erheblichen Qualen litten, sieben von ihnen gar gestorben sind.
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