Geltendorf: Die Straßenerschließung liegt auf Eis
Plus Der Geltendorfer Gemeinderat will nicht erschlossene Straßen momentan nicht fertigstellen. Warum dadurch aber auf mögliche Beiträge verzichtet wird
In der Gemeinde Geltendorf mit den Ortsteilen Kaltenberg, Walleshausen und Hausen gibt es eine Reihe an Straßen, die ganz, nur teilweise oder noch nicht endgültig fertiggestellt sind. Für diese Abschnitte wurden von den Anliegern bislang auch noch keine Erschließungsbeiträge eingefordert. Und das wird auch so bleiben. Der Gemeinderat fasste in der jüngsten Sitzung den mehrheitlichen (10:5) Beschluss, auf die Erschließung der Straßen zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Zeitlimit der Bayerischen Regierung
Zum Hintergrund: Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung hat ja die Bayerische Staatsregierung ein Zeitlimit für noch nicht erhobene Ersterschließungsbeiträge festgesetzt. So können ab dem 1. April 2021 für alle Straßen, deren erstmalige Herstellung zu diesem Zeitpunkt mehr als 25 Jahre zurückliegt, keine Beiträge mehr erhoben werden. Die Verwaltung der Gemeinde Geltendorf hatte deshalb dem Ratsgremium in der Sitzung vom 1. August eine Liste mit zahlreichen, nicht vollständig erschlossenen Straßen, Straßenabschnitten und Stichstraßen vorgelegt (LT berichtete). Die Erschließung der Straßen abzulehnen, sei aus Sicht der Verwaltung nicht zulässig. Das gebiete der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber Eigentümern, die bereits Beiträge entrichtet haben. Mit dem aktuellen Beschluss, „kein Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt“, werde auch die Diskrepanz zum Artikel 3 im Grundgesetz, „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, billigend in Kauf genommen. Gemeinderätin Johanna Rill (CSU) wies darauf hin, dass Straßenausbaubeiträge (Strabs) und Ersterschließung nicht vermischt werden dürften. Bei allen aufgelisteten Straßen handle es sich um Ersterschließungsbeiträge.
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