Gemeinde geht auf Nummer sicher
Bebauungsplan für betreutes Wohnen in Pürgen
Pürgen Für das Areal des ehemaligen Gasthofs Polz hat der Gemeinderat Pürgen einen Aufstellungsbeschluss für einen objektbezogenen Bebauungsplan gefasst. Dies geschah auf Anraten der Baubehörde im Landratsamt, die den Bauplan für das „Betreute Wohnen beim Polz“ prüft. „Es ist auch für unsere eigene Sicherheit“, sagte Bürgermeister Klaus Flüß, „damit wir nicht auf den Bauch fallen.“
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan stellt laut Bürgermeister sicher, dass das Objekt ausschließlich als Senioren-Wohnanlage mit Laden, Praxis und Einrichtungen für kulturelle, sportliche oder kirchliche Zwecke genutzt wird – auch bei einem Verkauf. Das Maß der baulichen Nutzung werde mit der geplanten Grundfläche auf 690 Quadratmeter festgelegt, sagte Architekt Matthias Weiland im Gemeinderat. Er erstellte nicht nur den Bauplan, sondern auch den in der jüngsten Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans. Als Anregung zu dem Entwurf kam aus dem Gremium, dass der Bebauungsplan nicht die Höhe des jetzigen Gebäudes (13 Meter), sondern die geplante, niedrigere von 11,50 Meter ausweist. Gemeinderat Manfred Ruile sprach erneut den erhöhten Kniestock an. Dieser Punkt ist jedoch bereits mit der Genehmigung des Bauantrags durch den Gemeinderat abgehakt. Im Bebauungsplanentwurf ist ein größeres Baufenster als benötigt eingezeichnet. Dies eröffne jedoch die Möglichkeit, später ein Wärmedämmverbundsystem auf die Fassade aufzubringen, so Weiland.
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