Genehmigen aus Prinzip
Dießener Gemeinderat übt massive Kritik an der vom Innenministerium vorgegebenen Praxis. Künftig könnten Bausachen immer öfter vor Gericht ausgestritten werden
Dießen Massive Kritik an der vom Innenministerium nahegelegten neuen Praxis bei der Genehmigung von Bauanträgen ist in der jüngsten Sitzung des Dießener Gemeinderates laut geworden. Die Sachlage erläuterte Dr. Gerhard Spieß: Der Verwaltungsjurist vertritt die Kommune, wenn diese immer häufiger gegen Baugenehmigungen klagt, die das Landratsamt gegen ihren Willen erteilt hat. Die großzügigere Baugenehmigungspraxis fußt laut Spieß auf ein Rundschreiben der Obersten Baubehörde (OBB) im Innenministerium an die Regierungen, die auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs Bezug nimmt. In einem Urteil vom 16. September 2010 wird festgehalten, dass die Bauaufsichtsbehörden, sprich der Staat, für Schäden infolge eines rechtswidrig versagten gemeindlichen Einvernehmens in Haftung genommen werden können.
Wiederholt unterschiedliche Auffassungen
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