Gräber kosten mehr
Finninger Gemeinderat beschließt neue Gebührensatzung
Die Grabnutzungsgebühren in Finning steigen. Wie Bürgermeister Siegfried Weißenbach in der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte, ist die Gemeinde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angemahnt worden, eine Gebührenkalkulation der Grabnutzungsgebühren zu erstellen. „Wir müssen das jetzt machen“, sagte er.
Verwaltungschef Herbert Riess hatte eine Gebührenkalkulation erstellt. Danach werden die Ausgaben der vergangenen vier Jahre für alle drei Friedhöfe in Ober- und Unterfinning und in Entraching zusammengerechnet. Riess erinnerte daran, dass die Gemeinde für die Sanierung der Friedhofsmauern viel Geld ausgegeben hatte. Des Weiteren wurde aus dem Anlagevermögen der Wert für Verzinsung und Abschreibung ermittelt, die noch dazu addiert werden müssten. Das Ergebnis zeigte ein Vielfaches der jetzigen Gebühren, sagte Riess. Kalkuliert werden die Gebühren nach der festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren. Wie Weißenbach sagte, würden nach dieser Berechnung die Kosten für ein Familiengrab statt bisher 460 Euro auf über 1900 Euro für 20 Jahre steigen. Der Finanzausschuss habe deshalb empfohlen, dass nur die Unterhaltskosten umgelegt werden sollen. In vier Jahren müsse dann neu kalkuliert werden. Wie Riess im Gespräch mit dem Landsberger Tagblatt erläuterte, hat die Gemeinde im Jahr 1995 die Friedhöfe übernommen. Die Gebühren wurden seit 14 Jahren nicht mehr angepasst. Im Gemeinderat war man sich einig, dass für die Gebührenerhöhung nur die Unterhaltskosten herangezogen werden. Daraus ergeben sich nun folgende gerundete Beträge für die Grabstellen: Ein Einzelgrab kostet demnach 420 Euro, ein Einzelgrab mit Tieferlegung (zwei Grabplätze) 620 Euro, ein Doppelgrab (zwei Grabplätze) 720 Euro, ein Doppelgrab mit Tieferlegung (vier Grabplätze) 1140 Euro, ein Urnengrab 300 Euro, ein Urnengrab mit zwei Grabplätzen 500 Euro für zwanzig Jahre. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die neue Gebührensatzung zum 1. Juli.
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