Hätte ein Schulterblick diesen Unfall verhindert?
Bei einem Autounfall im Unterallgäu ist ein Mann aus dem Landkreis Landsberg gestorben. Jetzt musste sich ein anderer Autofahrer deswegen vor Gericht verantworten.
Es sind nur wenige Sekunden – und plötzlich ist alles anders. Wenige Sekunden, in denen ein Mann mit seinem Geländewagen samt Anhänger nach links in einen Feldweg einbiegen will. Wenige Sekunden, in denen der dahinter fahrende Autofahrer aus dem Landkreis Landsberg ihn überholen will. Nur Sekundenbruchteile lang: der Zusammenstoß. Beide Wagen kommen von der Straße ab. Der Autofahrer prallt mit seinem Wagen gegen einen Baum. Er stirbt. Das Gespann landet im Acker. Der Fahrer wird leicht verletzt.
Die Anklage lautet fahrlässige Tötung
Was genau in diesen wenigen Sekunden am 30.September 2015 zwischen Türkheim und Tussenhausen (Landkreis Unterallgäu) passiert ist und ob dieser Unfall womöglich vermeidbar gewesen wäre, darum ging es jüngst vor dem Memminger Amtsgericht. Weil der Fahrer des Gespanns in den Augen der Staatsanwaltschaft eine Mitschuld am Unfall trägt, hatte er einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Nun saß er vor Richterin Barbara Roßdeutscher auf der Anklagebank. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Er habe seine „doppelte Rückschaupflicht“ beim Linksabbiegen vernachlässigt, hieß es in der Anklage. Ihn treffe damit eine Mitschuld an dem tödlichen Unfall.
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