Nicht mal eine Kaffeemühle
Stellungnahme löst Verwunderung bis Unverständnis aus
Schondorf Auch zwei sogenannte „Träger öffentlicher Belange“ – Immissionsschutz und Denkmalpflege – haben während der öffentlichen Auslegung deutliche Forderungen an die Gemeinde Schondorf bezüglich des Bebauungsplans „Mühlau“ erhoben. Ein größeres Konfliktpotenzial schien zunächst die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers für Bodendenkmalpflege, Dr. Guntram Schönfeld, zu bergen.
Weil sich in etwa 200 Meter Entfernung vom Planungsgebiet ein frühmittelalterliches Reihengräberfeld befindet (im Bereich der Schulstraße), sei auch in der Mühlau mit vorgeschichtlichen Bodendenkmälern zu rechnen, führte der Archäologe aus. Den ersten Siedlern sei hier die besondere Lagegunst zwischen anmoorigen Auen und ackertauglichen Parabraunerden schwerlich entgangen. Im Moorboden seien sogar „Funde mit Holzerhaltung nicht ausgeschlossen“, führte Schönfeld weiter aus. Der Gewässername „Mühlaugraben“ lasse überdies vermuten, dass es hier mal eine Mühle gab. Der Heimatpfleger fordert deshalb, vor etwaigen Erdbewegungen mit einem Netz an Probebaggerungen nach Denkmalresten im Boden zu suchen.
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