Alpenblick nicht schutzwürdig genug
Gemeinde Vilgertshofen unterliegt in einem Rechtsstreit um eine Halle südlich von Issing. Jetzt hat der Bauwerber ziemlich freie Hand.
Der Bebauungsplan für eine landwirtschaftliche Fläche im Süden von Issing ist jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München für nichtig erklärt worden. Das wurde in der jüngsten Vilgertshofener Gemeinderatssitzung mitgeteilt.
Der Bebauungsplan „Nähe Wessobrunner Straße – Thalerberg“ war 2011 vom damaligen Gemeinderat unter Bürgermeister Konrad Welz beschlossen worden, um ein damals geplantes etwa 66 Meter langes landwirtschaftliches Gebäude in West-Ost-Richtung zu verhindern. Der Landwirt, der nach Angaben von Bürgermeister Dr. Albert Thurner beabsichtigt, seinen Betrieb auf dieses Areal auszusiedeln, auf dem sich bereits eine große Halle befindet, hatte seinerzeit geplant, diese Halle nach Osten zu verlängern. Die Art und Weise missfiel dem damaligen Gemeinderat, weil dann ein „breiter Riegel“ die Ortsansicht auf Issing von Süden her sowie auch die Aussicht von Issing auf die Alpen beeinträchtigen würde. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes, in dem die Baufenster festgeschrieben wurden, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen, sollte ein breiter Streifen im Osten des Grundstücks freigehalten und somit die Sichtbeziehung von und nach Süden gesichert werden.
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