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Justiz
13.06.2019

„Kein Monster, aber gefährlich“

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Henner Garth vor der Urteilsverkündung im Landgericht Göttingen. Der Landsberger muss wegen Totschlags für mehrere Jahre hinter Gitter.
Foto: Heidi Niemann/pid

Er hatte seinen ehemaligen Nachbarn erdrosselt, zerstückelt und vergraben: Jetzt wird gegen einen 29 Jahre alten Mann aus Landsberg das Urteil verhängt. Warum das Gericht keinen Ritualmord sieht

Das Landgericht Göttingen hat am Mittwoch einen 29-jährigen Mann aus Landsberg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der 29-Jährige hatte in dem Prozess gestanden, im Dezember 2017 an seinem damaligen Wohnort in Lindau (Niedersachsen) einen 37-jährigen Hausnachbarn im Verlauf eines Streits mit einer Schnur erdrosselt zu haben. Später habe er die Leiche zerteilt und in der Nähe des Wohnhauses vergraben. Der Angeklagte habe sich damit des Totschlags und der Störung der Totenruhe schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da der 29-Jährige aufgrund einer bislang unbehandelten kombinierten Persönlichkeitsstörung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf eine neunjährige Gesamtfreiheitsstrafe plädiert hatte. Die Verteidigung hatte die Tat dagegen als Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft und eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt.

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