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Kaufering
01.09.2019

Kauferinger Bürgermeisterwalkampf: Wo plakatiert werden darf

In Kaufering steht unter anderem in der Bayernstraße eine Plakatwand, die auf die bevorstehende Bürgermeisterwahl am 6. Oktober hinweist. Es darf aber auch entlang der Straßen plakatiert werden.
2 Bilder
In Kaufering steht unter anderem in der Bayernstraße eine Plakatwand, die auf die bevorstehende Bürgermeisterwahl am 6. Oktober hinweist. Es darf aber auch entlang der Straßen plakatiert werden.
Foto: Thorsten Jordan

Am 6. Oktober wird in Kaufering ein neuer Bürgermeister gewählt. Warum sich ein Bürger über einen Kandidaten ärgert.

Der Wahlkampf in Kaufering hat längst begonnen. Die Bürgermeisterkandidaten Dr. Patrick Heißler (GAL) und Thomas Salzberger (SPD) werben nicht nur bei verschiedenen Veranstaltungen für sich, sondern auch mit Wahlplakaten. Die kleben auf den dafür vorgesehenen Plakatwänden, aber im Fall von Patrick Heißler auch auf Ständern entlang der Straßen. Das stört Gerhard Braunisch. Der Kauferinger ist der Meinung, dass es einen Beschluss des Marktgemeinderats gibt, dass bei Wahlen nur die Wände plakatiert werden dürfen. Das LT hat bei Geschäftsstellenleiter Rainer Biedermann nachgefragt.

Der Verwaltungschef erklärt die Rechtslage

„Grundsätzlich kann man nicht vorschreiben, ob nur die Wände oder ob frei plakatiert werden darf“, sagt Rainer Biedermann. Die Plakatwände seien lediglich ein Angebot der Marktgemeinde an Parteien und Gruppierungen, die diese mieten könnten. Es sei durchaus zulässig, auf den Wänden und entlang der Straßen zu plakatieren. Dies habe die Verwaltung anlässlich der Gemeinderatswahl im Jahr 2014 geprüft. Damals hätten sich bis auf die Kauferinger Mitte alle Parteien und Gruppierungen daran gehalten, nur auf den von der Gemeinde aufgestellten Wänden zu werben.

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