Kein Seeblick für Gäste
Dießen, Riederau Als für den Tourismus wichtiges Vorhaben wollte ein Bauträger der Marktgemeinde Dießen den Bau von vier Ferienwohnungen am Seeweg-Süd in Riederau schmackhaft machen. Den Bau- und Umweltausschuss überzeugte er dennoch nicht. Für die beiden Ufergrundstücke nördlich des Restaurants "Seehaus" bestehe nämlich kein Baurecht, hieß es zur Begründung, warum der Ausschuss beide Bauvoranfragen einstimmig ablehnte.
Die beiden Grundstücke zwischen Eisenbahn und See sind jeweils nur gut 300 Quadratmeter groß. Darauf wollte ein Bauträger ein zweigeschossiges Gebäude mit jeweils 60 Quadratmetern Grundfläche errichten, in denen jeweils zwei Ferienwohnungen untergebracht werden sollten.
Baurechtlich ist dies jedoch nach Auffassung der Gemeinde nicht möglich: Das eine Grundstücke befindet sich zwar im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Seeufer-Süd", ist aber als private Grünfläche festgesetzt. Für das andere Grundstück gibt es noch keinen Bebauungsplan, es liegt jedoch im Außenbereich. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Seeweg-Süd" sieht auf dem Gelände ebenfalls eine Grünfläche vor. (ger)
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