Keine Flieger mehr in Bruck
München/Fürstenfeldbruck Es bleibt dabei: Der ehemalige Militärflugplatz in Fürstenfeldbruck darf nicht als Start- und Landeplatz für zivile Flugzeuge genutzt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat vor Kurzem eine Beschwerde gegen die Entwidmung des Militärflugplatzes zurückgewiesen und eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, informiert eine Pressemitteilung.
Militärische Nutzung aufgegeben
Gegen die Entwidmung hatte das Unternehmen geklagt, das seit mehreren Jahren eine luftrechtliche Genehmigung zum Betrieb eines Verkehrslandeplatzes hatte. Diese galt jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die militärische Nutzung endgültig aufgegeben wird. Das war bereits im vergangenen November der Fall, als die Wehrbereichsverwaltung Süd den größten Teil des Fliegerhorstes und den von dem Unternehmen genutzten Teil aus der militärischen Nutzung entließ.
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