Ganztagsbetreuung: (K)ein Problem?
Bald soll es einen neuen Rechtsanspruch geben. Was auf die Gemeinden zukommt
Ab 2025 wird es wohl einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung auch von Schulkindern geben. Beschlossen hat dies der Bundestag zwar noch nicht, aber zwei Milliarden Euro wurden dafür bereits als Sondervermögen zurückgelegt, wurde jetzt im Jugendhilfeausschuss des Kreistags berichtet. Dabei ging es auch darum, wie dieser Rechtsanspruch in den Gemeinden erfüllt werden kann.
Eine ganz schwierige Aufgabe dürfte die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs für die meisten Gemeinden nicht werden, wurde dabei deutlich. Hort, Mittagsbetreuung, offene und gebundene Ganztagsschule: Das sind die Betreuungsformen, die für Grundschüler nach Unterrichtsschluss beziehungsweise am Nachmittag in fast allen Gemeinden angeboten werden, informierte der Leiter des Amtes für Jugend und Familie, Peter Rasch.
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