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Kommentar: Fall Rolf Kron: Eine verzerrte Wahrnehmung der Realität

Kommentar

Fall Rolf Kron: Eine verzerrte Wahrnehmung der Realität

Dominic Wimmer
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    Der Kauferinger Arzt Rolf Kron ist ein erklärter Gegner der Maskenpflicht.
    Der Kauferinger Arzt Rolf Kron ist ein erklärter Gegner der Maskenpflicht. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Zweifelsfrei versteht es der Kauferinger Arzt Rolf Kron, sich zu inszenieren. Als Kritiker von Impfungen ist er seit Jahren in der Region bekannt. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist sein Name deutschlandweit ein Begriff. Der Arzt und Homöopath aus Kaufering ist erklärter Corona-Leugner und Maskengegner. Das hat er in den vergangenen Monaten häufig als Redner bei Demonstrationen in der ganzen Republik vor laufenden Kameras und Journalisten mehrfach bekräftigt. Corona sei nichts weiter als ein Schnupfen, wir befänden uns inmitten einer „Test-Pandemie“ und der Mund-Nasen-Schutz sei gleichzusetzen mit dem Hitlergruß, den er auch schon im Herbst auf einer Bühne zeigte.

    Seit Monaten steht Rolf Kron im Fokus der Behörden. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen ihn, weil er „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ ausgestellt haben soll. Und der Arzt ohne Doktortitel machte auch in Interviews keinen Hehl daraus, schnell Atteste auszustellen, um von der Maskenpflicht zu befreien. Hat der Kauferinger Arzt, der ohne Kassenzulassung arbeitet, dadurch seit dem Beginn der Maskenpflicht vielleicht auch ein lukratives Geschäftsfeld erschlossen?

    Hat Kron bislang 1800 Atteste ausgestellt?

    Wie er in seinem jüngsten Online-Video behauptet, wurden seine Konten von der Staatsanwaltschaft gesperrt. Gegen die Zahlung von 31.500 Euro habe er wieder Zugriff. So hoch sei der Betrag, den er durch die bislang in Rechnung gestellten Atteste eingenommen hat. Blickt man in die Gebührenordnung für Ärzte, kostet ein solches Attest („Schriftliche gutachterliche Äußerung“) 17,49 Euro. Umgerechnet hat Kron demnach bislang 1800 Atteste ausgestellt. Ein kleines Rechenbeispiel: Seit 27. April gilt Maskenpflicht in gewissen Lebensbereichen. Angenommen, Kron hat seitdem jeden Werktag ohne Urlaub gearbeitet, hätte er pro Tag rund zehn solcher Atteste im Schnitt ausgestellt. Ist das ohne eingehende, vorgeschriebene Anamnese, also Untersuchung eines Patienten, möglich? Eine Antwort darauf werden die Ermittler finden.

    Rolf Kron im Oktober 2019 bei einer Kundgebung von Impfgegnern auf dem Hellmairplatz in Landsberg.
    Rolf Kron im Oktober 2019 bei einer Kundgebung von Impfgegnern auf dem Hellmairplatz in Landsberg. Foto: Thorsten Jordan (Archivfoto)

    Für Rolf Kron gilt wie für jeden Beschuldigten in einem Strafverfahren bis zum Abschluss – sei es durch Einstellung, Freispruch oder Verurteilung – die Unschuldsvermutung. Außerdem ist die Staatsanwaltschaft gerade erst dabei, Beweise zu sammeln. Aber auch die Berufsverbände schauen genau hin. Sollte es sich bestätigen, dass Kron im großen Stil Gefälligkeitsatteste ausgestellt hat, droht ihm nicht nur ein strafrechtliches, sondern auch ein berufsrechtliches Verfahren. Schlimmstenfalls könnte ihm die Regierung von Oberbayern die Approbation, also die Arbeitserlaubnis, entziehen.

    Doch das scheint Rolf Kron noch nicht bewusst zu sein, wenn man seine Auftritte verfolgt. Er sieht sich nach Vorfällen gerne selbst in der Opferrolle – sei es als Buhmann der Medien oder durch ungerechtfertigtes Vorgehen der Polizei, die seine Laptops, Handys und Akten im Auftrag der Staatsanwaltschaft mitgenommen hat. Diese verzerrte Wahrnehmung der Realität könnte ihm jetzt zum Verhängnis werden.

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