Rettung für Fischerkönige: Gilde für unschuldig erklärt
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat überraschend ihre Entscheidung über das Königsfischen in Hurlach geändert.Sie hält die Fischergilde Barbara für unschuldig.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat überraschend ihre Entscheidung über das Königsfischen in Hurlach (Landkreis Landsberg) geändert. Nach einer "internen Überprüfung" wurde das Ermittlungsverfahren gegen die Teilnehmer des Angelwettbewerbs nicht wegen geringer Schuld, sondern "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Königsfischen: Fische wurden aufgegessen
Der kleine juristische Unterschied ist für die Fischer entscheidend. Denn die Tierschutzorganisation Peta hatte Strafanzeige wegen Tierquälerei gestellt. In der ersten Entscheidung sahen die Ankläger zwar eine kleine, aber doch eine Schuld bei den Fischern. Das Königsfischen diene dem Wettbewerb und der Geselligkeit. Laut Gesetz ist aber die Tötung eines Wirbeltieres nur dann ohne Strafe, wenn ein "vernünftiger Grund" vorliegt. Ein solcher Grund ist der spätere Verzehr des Fisches.
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