Wann die Kurzarbeit zu Ende geht, weiß keiner. Es wird aber wohl noch einige Zeit dauern, sagt LT-Redakteur Christian Mühlhause.
Es gibt im Landkreis wohl kaum jemanden, der nicht von Kurzarbeit betroffen ist oder jemanden kennt, der seine Arbeitsstunden wegen der Corona-Pandemie reduzieren musste. Die Auswirkungen des Lockdowns sind spürbar für den Geldbeutel des Einzelnen und die Kommunen. Bei den Gemeinden, die ihren Haushalt vor der Corona-Krise verabschiedet haben, ist dieser hinfällig, weil nur ein Bruchteil der kalkulierten Gewerbesteuern in die Kassen fließt. Bei jenen, die das Zahlenwerk erst im Mai oder Juni verabschiedet haben, wie beispielsweise Pürgen und Apfeldorf, kann man ablesen, mit welch deutlichem Einbruch die Verantwortlichen rechnen.
Die Situation ist belastend
Auch für den einzelnen Arbeitnehmer ist die Situation belastend. Der muss womöglich noch für Monate auf einen erheblichen Teil seines Gehalts verzichten und im schlimmsten Fall übersteht der Arbeitgeber die Krise nicht. So manchen Arbeitnehmer treiben deswegen nachvollziehbarerweise Existenzsorgen um. Und mit der Steuererklärung für das Jahr 2020 steht absehbar gleich noch die nächste schlechte Nachricht an. Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und grundsätzlich steuerfrei. Aber es erhöht den Prozentsatz auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, dabei handelt es sich um den sogenannten Progressionsvorbehalt. Gut möglich also, dass das Finanzamt Steuernachforderungen stellt. Sobald das Kurzarbeitergeld 410 Euro übersteigt, muss übrigens eine Steuererklärung gemacht werden.
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