Keine Rote Karte für Schwalben
Wie Landwirte mit den Nestern in den Ställen umgehen sollen
Immer wieder erreichen den Landesbund für Vogelschutz (LBV) Hinweise, dass Landwirte von Behörden gezwungen werden, Schwalbennester aus ihren Ställen zu entfernen und die Rauchschwalben zu vertreiben, heißt es in einer Pressemitteilung des LBV. Als Begründung werde eine EU-Vorschrift aus der Futtermittelhygieneverordnung genannt. „Diese besagt jedoch lediglich, dass gefährliche Kontaminationen von Futtermitteln durch Tiere und Schädlinge, also durch nennenswerte Mengen von Vogelkot, so weit wie möglich zu verhindern sind“, erläutert LBV-Landwirtschaftsexperte Matthias Luy. Vögel oder deren Nester im Stall seien jedoch kein Grund für Beanstandungen. Befolgten Landwirte falsche Anweisungen, begingen sie eine Straftat, denn Schwalben und ihre Nester seien ganzjährig sowohl durch EU-, als auch Bundes- und Landesgesetze geschützt, so der LBV weiter.
Bereits mit Inkrafttreten der EU-Futtermittelhygieneverordnung von 2006 befürchteten Landwirte, durch Neuregelungen Ställe zukünftig für Schwalben und andere Vögel sperren zu müssen. In einer Stellungnahme des Umweltministeriums heiße es dazu aber: „Diese Auslegung der Hygieneverordnung ist nicht richtig“. Tatsächlich sei in der Verordnung nicht von Ställen insgesamt die Rede, sondern nur von Futtermitteln. „Die Futtermittel müssen vor Beschädigung und Verunreinigungen durch angemessene Maßnahmen geschützt werden“, erklärt Luy. Der LBV rät, zum Schutz vor Verunreinigung von Futtermitteln Kotbretter unter Nestern anzubringen und gelegentlich zu reinigen. Ein Angebot an neuen Nistmöglichkeiten durch Brettchen als Nistunterlage oder künstliche Nisthilfen ermögliche den Schwalben, ihre Nester an unbedenklichen Stellen zu bauen. Schwalben seien beliebte, natürliche Schädlingskontrolleure. (lt)
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