Landkreis Landsberg: Was an Silvester erlaubt ist und was nicht
Plus Inmitten der Corona-Pandemie gelten besondere Regeln – auch an Silvester. Ein Überblick, was im Landkreis Landsberg in Sachen Feuerwerk, Partys und Co. möglich ist.
Gutes Essen – daheim oder im Restaurant –, Musik, Sekt, Feuerwerk und feiern bis in den frühen Morgen: So sieht für viele ein gelungener Start in ein neues Jahr aus. Doch mitten im Corona-Lockdown – in Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung – fällt der Jahreswechsel diesmal erheblich anders aus als sonst. Es gibt eine Reihe von Verboten und der Neujahrskater dürfte diesmal vielen erspart bleiben. Das Landratsamt Landsberg und die Polizei informieren, was erlaubt ist und was nicht.
Feuerwerk Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Raketen, Batterien, Knaller) ist dieses Jahr verboten, teilt das Landratsamt mit. Aufgrund der allgemeinen, derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen und der nächtlichen Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr stelle das Abfeuern von Pyrotechnik aller Kategorien keinen triftigen Grund für das Verlassen des Grundstücks oder der Wohnung dar. Trotzdem ist es möglich, dass Privatleute noch Bestände an Raketen, Böllern oder Batterien zu Hause haben. Das Abfeuern von Feuerwerk sei nur innerhalb des eigenen Gartens, von Balkon, Terrasse oder der privaten Einfahrt aus zulässig, so das Landratsamt. Das Betreten von öffentlichen Straßen und Plätzen, um Silvesterfeuerwerk abzufeuern, sei zu keiner Tageszeit erlaubt, betont das Landratsamt.
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